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   BGH, 04.10.1956 - II ZR 121/55   

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https://dejure.org/1956,322
BGH, 04.10.1956 - II ZR 121/55 (https://dejure.org/1956,322)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1956 - II ZR 121/55 (https://dejure.org/1956,322)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1956 - II ZR 121/55 (https://dejure.org/1956,322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 370
  • NJW 1956, 1793
  • DB 1956, 1056
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 04.10.1956 - II ZR 121/55
    Insoweit liegt es nicht anders, als wenn es um die Ausschließung aus einem Verein geht (vgl. dazu BGHZ 13, 5 [11]).

    Denn dem nichtsrechtsfähigen Verein kommt im Gegensatz zur bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft eine selbständige Organisationsgewalt zu (BGHZ 13, 5 [11]) und seine.

    Das Berufungsurteil setzt sich damit in Widerspruch zur Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1928, 2209 m w Nachw), die die Festsetzung von Geldstrafen auf Grund von Vereinssatzungen wegen Verletzung der Vereinspflichten für zulässig erachtet, und verkennt, daß dem Verein eine selbständige Strafgewalt zukommt, die der Staat gelten läßt und der sich die Mitglieder im Rahmen der Satzung unterwerfen (BGHZ 13, 5 [11]; RGZ 151, 229 [232]).

  • RG, 11.05.1936 - IV 282/35

    Kann der Verein eine vom Vorstande gemäß der Satzung gegen ein Mitglied

    Auszug aus BGH, 04.10.1956 - II ZR 121/55
    Das Berufungsurteil setzt sich damit in Widerspruch zur Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1928, 2209 m w Nachw), die die Festsetzung von Geldstrafen auf Grund von Vereinssatzungen wegen Verletzung der Vereinspflichten für zulässig erachtet, und verkennt, daß dem Verein eine selbständige Strafgewalt zukommt, die der Staat gelten läßt und der sich die Mitglieder im Rahmen der Satzung unterwerfen (BGHZ 13, 5 [11]; RGZ 151, 229 [232]).
  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 179/89

    Eingetragener Verein

    Denn zu diesen Mitgliedschaftsrechten gehört auch das Recht eines jeden Mitglieds, nicht entgegen den geltenden vereinsrechtlichen Bestimmungen behandelt zu werden, wie der Senat für gesetz- oder satzungswidriges Verhalten des Vereins gegenüber seinem Mitglied bereits verschiedentlich ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 21, 370; 29, 352; 47, 381 ff.).
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Nach gefestigter Rechtsprechung sind Satzungen von Körperschaften - unabhängig von ihrer Rechtsform - grundsätzlich objektiv auszulegen (RGZ 127, 186, 192; 159, 321, 326; 165, 68, 73; BGHZ 21, 370, 374; 47, 172, 180 Urteil vom 3.3.1971 - KZR 5/70, NJW 1971, 879, 880; Urt. vom 29. September 1954 - II ZR 331/53, LM Nr. 25 zu § 549 ZPO).
  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterliegen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 13, 5; 21, 370; 29, 352; 36, 105; 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 47, 172 und 381).
  • OLG Koblenz, 15.06.2021 - 3 U 183/21

    Berufung im Rechtsstreit um die Deliktshaftung eines Kraftfahrzeugherstellers

    In der Regel wird dem "Fallenlassen" die Bedeutung beizumessen sein, dass der Schuldner lediglich den prozessualen Zustand herstellen will, der vor Erhebung der Einrede bestand (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1956 - II ZR 121/55.
  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 1/02

    Rechtsnatur der Verbandsstrafe einer Genossenschaft; Verhängung nach Beendigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 21, 370; Urt. v. 9. Juni 1960 - II ZR 164/58, NJW 1960, 1858, 1859; Urt. v. 8. Februar 1988 - II ZR 228/87, ZIP 1988, 910, 911 - jeweils m.w.N.) kann die Lieferpflicht eines Genossen entweder individualrechtlicher oder genossenschaftsrechtlicher Art sein.

    Damit sind die in § 12 Satz 2 Buchst. h und Satz 4 der Satzung vorgesehenen Strafen, die die Einhaltung der mitgliedschaftlichen Pflichten, insbesondere der Fischablieferungspflicht der Genossen sichern sollen, keine Vertragsstrafen, da sie anders als jene nicht auf Vertrag, sondern auf der Unterwerfung der Mitglieder unter die Satzung beruhen (BGHZ 21, 370, 373).

  • BGH, 26.02.1959 - II ZR 137/57

    Vereinsstrafe

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 4.10.1956 - II ZR 121/55 - (BGHZ 21, 370) entschieden hat, können Vereinsstrafen von den ordentlichen Gerichten in der Richtung nachgeprüft werden, ob der Strafbeschluß in der Satzung eine Stütze findet, das vorgeschriebene Verfahren beachtet, die Satzungsvorschrift gesetz- oder sittenwidrig und die Bestrafung etwa offenbar unbillig ist.

    Sollte damit nur gesagt werden, daß die sachliche Berechtigung der Straffestsetzung nicht nachprüfbar sei, so wäre die Bestimmung zulässig und wirksam; hätte die Bestimmung dagegen zum Inhalt, die Ehrengerichtsurteile des Beklagten der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte schlechthin zu entziehen, so wäre sie unwirksam (BGHZ 21, 370, 375 [BGH 04.10.1956 - II ZR 121/55]/76; RGZ 80, 189, 191; RG JW 1928, 2208; 1928, 2209 m.w.Nachw.), ohne allerdings die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Ehrengerichtsordnung zu beeinträchtigen.

  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 206/77

    Mitgliedsausschluß aus politischer Partei

    Das Verfahren der Bundesschiedskommission, das von den staatlichen Gerichten frei auf seine Übereinstimmung mit der Satzung der Beklagten nachzuprüfen ist (vgl. BGHZ 21, 370; 47, 172, 176), kann nicht beanstandet werden.

    Vereinssatzungen haben die staatlichen Gerichte frei auszulegen (vgl. BGHZ 21, 370, 374).

  • BGH, 22.05.1958 - II ZR 316/56

    Ausschließung eines Genossen

    Das ist richtig, da sie einen körperschaftsrechtlichen Vorgang betreffen (vgl. dazu OGHZ 3, 90, 93) und Bestimmungen körperschaftlichen Inhalts durch das Revisionsgericht frei nachprüfbar sind (BGHZ 14, 25, 36 [BGH 09.06.1954 - II ZR 70/53]/37; 15, 324, 328; BGH LM Nr. 25 zu § 549 ZPO; vgl. auch BGHZ 9, 279, 281 [BGH 22.04.1953 - II ZR 72/53]; BGH NJW 1957, 708), soweit sie nicht einen auf einen Oberlandesgerichtsbezirk beschränkten nichtrechtsfähigen Verein betreffen (vgl. hierzu BGHZ 21, 370, 374 [BGH 04.10.1956 - II ZR 121/55]; 25, 311, 315) [BGH 10.10.1957 - II ZR 101/56].
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 193/79

    Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht des Vereinsvorstands durch eine

    Das eigentliche Ziel des Beklagten sei es, die Interessen seiner eigenen Mitglieder zu fördern und nicht die Verfolgung überörtlicher Belang Diese nicht nur mögliche, sondern naheliegende Auslegung der Satzung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden und deshalb für das Revisionsgericht bindend (vgl. BGHZ 21, 370, 374).
  • BGH, 10.10.1957 - II ZR 101/56

    Waldinteressentenschaft

    Denn die Satzung eines nicht rechtsfähigen Vereins unterliegt der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur dann, falls die Mitglieder über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus verstreut ihren Wohnsitz haben (BGHZ 21, 370, 374) [BGH 04.10.1956 - II ZR 121/55], und mindestens daran fehlt es bei der Beklagten zu 1. Der Revision ist zuzugeben, daß die Mehrheit der Anteilsberechtigten ohne gesetzliche Ermächtigung hierzu nicht wirksam in der Satzung bestimmen konnte, daß Veräußerungen aus dem gemeinsamen Eigentum schon mit Mehrheit zulässig sein sollten.
  • LG Berlin, 11.11.2005 - 28 O 585/04

    Martin Hohmann

  • BGH, 14.11.1960 - II ZR 55/59

    Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einen Dritten - Vorliegen eines

  • BGH, 18.06.1962 - VII ZR 237/60
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 3 M 65/06

    Hochschulrecht - Studierendenschaft

  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 101/95

    Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über den Grund der Beendigung der

  • KG, 23.05.1989 - 6 U 4736/88

    Unwirksamkeit der sofortigen Kündigung eines Ausbildungsvertrages;

  • AG Bonn, 14.02.2022 - 118 C 10/21
  • BGH, 22.09.1960 - II ZR 40/59

    Übernahme eines Kontos durch ein Bankenkonsortium nach Konkurs einer Bank -

  • LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20
  • LG Münster, 14.10.2008 - 11 O 139/08
  • LG Münster, 14.10.2008 - 11 O 158/08

    Erfolgsaussichten einer Klage auf Feststellung der rechtswidrigen Weigerung der

  • AG Karlsruhe, 21.05.2007 - 12 C 75/07

    Remis-Vereinbarung und Unsportlichkeit

  • OLG Frankfurt, 19.09.1978 - 20 W 531/78

    Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Wohnanlage; Zustimmung; Verwalter;

  • BayObLG, 24.11.1959 - BReg. 2 Z 164/59

    Streitigkeit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit einer

  • BGH, 21.02.1969 - V ZR 149/65

    Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück - Ausnahme von

  • BGH, 24.09.1958 - V ZR 128/57

    Rechtsmittel

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